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Beitragsordnung

 

Präambel

 

Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht.

 

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

 

Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

§ 2 Beitragspflicht

 

Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder und Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind beitragsfrei.

 

§ Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein

 

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

 

§ 4 Höhe des Beitrags

 

(1) Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:

 

a)    Familien mit Kinder                           50 € / Jahr

 

b)    Einzelmitglied ab 18 Jahre               30 € / Jahr

 

c)     Jugendliche ab 16 bis 18 Jahre       20 € / Jahr

 

d)    Kinder ab 7 bis 15 Jahre                   12 € / Jahr

 

e)    Kinder bis 6 Jahre                         Beitragsfrei

 

f)      Ehrenmitglieder                             Beitragsfrei

 

(2) Für die Höhe des Beitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich.

 

§ 5 Fälligkeit des Mitgliederbeitrags

 

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist am 25. März eines jeden Jahres fällig.

 

(2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Beitrags auf dem Vereinskonto an.

 

§ 6 Zahlungsform

 

(1) Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

 

(2) Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 5 Euro in Rechnung zu stellen.

 

(3) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

 

§ 7 Beitragsrückstand

 

(1) Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 10 Euro je Mahnung.

 

(2) Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

 

§ 8 Soziale Härtefälle

 

(1) In sozialen Härtefällen kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.

 

(2) Die Mahngebühren können auf Antrag des zahlungsverpflichteten Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.

 

§ 9 Kündigung der Mitgliedschaft

 

Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft (gem. Satzung) verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

 

§ 10 Umlage

 

Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung.

 

§ 11 Änderungen

 

(1) Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

(2) Über alle Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.12.2013 in Kraft

Wir freuen uns, Euch im Offiziellen BVB-Fanclub Bad Wildungen/Edertal begrüßen zu dürfen !

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